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   LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15   

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LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15 (https://dejure.org/2016,6678)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 328 O 101/15 (https://dejure.org/2016,6678)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 328 O 101/15 (https://dejure.org/2016,6678)
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  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    (g) Schließlich verletzt der Prospekt auch nicht die Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter über die ihnen gewährten Sondervorteile (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.10.1994, II ZR 95/93, juris, Rn. 9 f.; HansOLG, a.a.O.).
  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, dass eine allgemeine, von § 25 HGB unabhängige Rechtsscheinhaftung in Betracht kommen könne, wenn der Anschein entsteht, dass zwei voneinander unabhängige Rechtssubjekte eine Einheit bilden, also identisch sind (vgl. BGH, NZG 2012, 916), führt auch dies im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu einer Haftung der Beklagten zu 1).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    Die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts ist zwar kein Freibrief, Risiken abweichend von dem Prospektinhalt darzustellen, namentlich sie im mündlichen Beratungsgespräch zu bagatellisieren (vgl. BGH, Urt. v. 14.5.2012, II ZR 69/12, juris Rn. 12).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    (1) Der Prospekt ist dem Kläger im vorliegenden Fall rechtzeitig übergeben worden, so dass die Beklagten mithilfe des Prospekts ihrer Aufklärungspflicht genügen konnten (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2014, III ZR 389/12, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    Eine rechtzeitige Prospektübergabe ist dann gegeben, wenn der Prospekt zu einem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, zu dem sein Inhalt noch vor Zeichnung zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2005, II ZR 140/03, juris Rn. 39).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.2016 - 328 O 101/15
    Soweit der Kläger dem Prospekt eine Verharmlosung dieser Risiken vorwirft, weil an verschiedenen Stellen Gewinne als sicher dargestellt würden, verkennt er, dass die Frage, ob ein Prospekt fehlerhaft ist, stets nach dem Gesamtbild des Prospekts und nicht anhand einzelner für sich genommen womöglich missverstehbarer Angaben zu beantworten ist (vgl. BGH, MDR 2012, 924 m.w.N.).
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